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Beratungsförderung
Landesförderung
· Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Beratungskosten.
· Vor Gründung bis ein Jahr nach Beratungsbeginn:
Gefördert werden bis zu 5 Tage
Kosten eines Beratungstages: 740 €
Höhe des Zuschusses 590 €
Eigenanteil: 150 €
· Ab einer Beratungsdauer von zwei Beratungstagen (16 Stunden) reduziert sich der Eigenanteil des/der Gründer/in einmalig um 150 €.
Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert. Sie wird auf den Gesamtrechnungsbetrag erhoben und kann von Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerabzugsfähig sind, nicht zurückerlangt werden. Dadurch ergibt sich in diesen Fällen ein um 118,40 € erhöhter Eigenanteil. Dh.: Eigenanteil 268,40 € statt 150 €.
Siehe auch: www.rkw-bw.de
Bundesförderung
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten in Form einer Anteilsfinanzierung.
Bei Existenzgründungsberatungen und -aufbauberatungen (Beratungen innerhalb von drei Jahren nach der Existenzgründung) beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 EUR.
Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 EUR.
Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien können für allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen und Umweltschutzberatungen insgesamt Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR gewährt werden, für Existenzaufbauberatungen beträgt die Summe bis zu 3.000 EUR.
siehe auch
Das Gründercoaching der KFW und des ESF
Voraussetzungen:
Es handelt sich um Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe.
Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich.
Das geförderte Coaching wird bundesweit angeboten. Anträge sind bei den regionalen IHK zu stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich
· der neuen Bundesländer einen Zuschuss von 75%
· der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss i.H.v. 50 bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar.
Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Siehe auch:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Gruendercoaching_Deutschland/index.jsp
Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
maximal 3.600 Euro
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Über den Zuschussrechner können Sie auf Basis Ihrer individuellen Eingaben Ihre ganz persönliche Zuschusshöhe ermitteln.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind.
Eine Übersicht aller Regionalpartner finden Sie auf der Seite Regionalpartner-Suche.
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